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30.08.2012
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Die Interessenten werden nach dem Datum der Anmeldung gereiht, bei Nichterscheinen am 1. Veranstaltungstag kann der Teilnahmeplatz an einen weiteren Interessenten vergeben werden.

Teilnehmerbeiträge/Zahlungsbedingungen

Der angegebene Teilnehmerbeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten.

Bei geförderten Veranstaltungen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung eine 80%ige Anwesenheit. Bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der volle Teilnehmerbeitrag (inkl. Förderbetrag) bezahlt werden.

Stornobedingungen

Die Anmeldung kann - wenn nicht anders angegeben - bis 8 Tage vor Beginn persönlich oder schriftlich storniert werden.
 
Bei Stornierungen innerhalb der letzten 8 Tage behält sich das LFI die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe von 30 % des vollen Teilnehmerbeitrages vor.
 
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Teilnehmerbeitrag in Rechnung gestellt.
 
Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr.

Absage von Veranstaltungen

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von der Mindestteilnehmerzahl ab.

Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor.
Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.

Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.

Bei Absage von angekündigten Veranstaltungen durch den Veranstalter wird der Teilnehmerbeitrag refundiert.

Teilnahmebestätigungen

Bei allen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer nach mindestens 80 %iger Anwesenheit auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.

Aus organisatorischen Gründen werden Duplikate von Teilnahmebestätigungen bis höchstens 7 Jahre zurück ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt
EUR 15,00.

Zertifikate

Für Zertifikatslehrgänge werden Zertifikate für die Teilnehmer ausgestellt, die durch einen Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geregelt sind.

Die Ausstellung von Duplikaten für Zertifikate ist bis 30 Jahre zurück möglich. Bearbeitungsgebühren werden eingehoben.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
 
 
Stand: August 2012
Autor.
Tirol Redaktion
30.08.2012
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