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10.07.2012
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Geschäftsbedingungen des LFI Salzburg

(Stand Juli 2012)
Geschäftszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
KursteilnehmerInnen am Heffterhof Salzburg - Impulszentrum Ländlicher Raum sind nur während der Geschäftszeiten erreichbar.
 
Anmeldung
Wenn nicht anders angegeben, hat die Anmeldung zu einer Veranstaltung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Diese Anmeldung ist verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der einlangenden Anmeldungen vergeben. Erst eine Anmeldebestätigung unsererseits sichert den Teilnahmeplatz.
 
Kursbeiträge/Zahlungsbedingungen
Kursbeiträge sind, wenn nicht anders angegeben, mittels Banküberweisung zu entrichten. Der Zeitpunkt der Rechnungslegung ist veranstaltungsabhängig. Der Rechnungsbetrag ist binnen 3 Wochen ab Rechnungslegung zu bezahlen.
 
Stornogebühr
Bei Abmeldung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt keine Stornogebühr an. Für eine Absage nach Ablauf dieser Frist werden 50 % des Kursbeitrages verrechnet. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung einer Ersatzperson entfällt die Stornogebühr. Eine Abmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
 
Organisatorische Änderungen/Absage einer Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen entstehen keine Ersatzansprüche. Bereits entrichtete Kursbeträge werden im Falle von Veranstaltungsabsagen refundiert.
 
Teilnahmebestätigungen
Die Teilnehmer erhalten bei mindestens 80 %-iger Anwesenheit eine Teilnahmebestätigung des LFI Salzburg.
 
Zertifikate
Nach erfolgreicher Absolvierung eines LFI-Zertifikatslehrganges erhalten die Teilnehmer ein vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft anerkanntes Zertifikat.
 
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg.
Downloads zum Thema
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Autor.
Wolfgang P. Paretta
10.07.2012
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