Bildungsförderung – LFI – Ländliches Fortbildungsinstitut
In den OÖ Nachrichten vom 23.3.2012 wird das Ländliche Fortbildungsinstitut mit einem Förderbetrag von € 1,828 Mill zitiert; dieses Geld sei „für einmalige Investitionen“ und kommt „nur über Umwege der Landwirtschaft zugute“.
Der an das Ländliche Fortbildungsinstitut der Landwirtschaftskammer OÖ (LFI OÖ.) überwiesene Förderbetrag von € 1,828 Mill stellt eine direkte Bildungsförderung dar, die über begünstigte Bildungsmaßnahmen direkt den Bäuerinnen und Bauern zugute kommt.
Von den LFI-Bildungsangeboten werden ca 40% mit Mitteln aus der Bildungsförderung bezuschusst; die restlichen 60% Bildungsmaßnahmen werden zu Marktpreisen ungefördert angeboten.
Durch die Bildungsförderung werden im Wege der Veranstalterförderung die Bildungsangebote des LFI Bäuerinnen und Bauern bis zu 66% bezuschusst und bundesweit abgestimmte Bildungsprojekte, wie beispielsweise Arbeitskreise bis zu 83% gefördert. Die Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung ermöglicht Bäuerinnen und Bauern sowie Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, eine kostengünstige Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Dabei werden sowohl fachliche als auch persönlichkeitsbildende Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt.
Im Rahmen der Bildungsförderung der Ländlichen Entwicklung wurden beispielsweise im Zeitraum vom 16. Oktober 2011 bis 15. Oktober 2012 79 Veranstalterförderungsanträge und 1.086 Teilnehmerförderungsanträge ausbezahlt, das sind in Summe 2.181.342 Euro an Zuschüssen. 492.915,00 Euro entfielen auf die Teilnehmerförderung und 1.688.427 Euro entfielen auf die Veranstalterförderung.
Förderung
| Maßnahme | Anträge | Zuschuss in € |
| Teilnehmerförderung | 1.086 | 492.915 |
| Veranstalterförderung | 79 | 1.688.427 |
| Summe | 1.165 | 2.181.342 |
Mit den geförderten Bildungsmaßnahmen kamen rund 40.000 Personen direkt oder indirekt in den Genuss einer Bildungsförderung aus der Ländlichen Entwicklung.
Beispiele für Bildungsmaßnahmen mit hohen Teilnehmerzahlen:
Beispiele für Bildungsmaßnahmen mit hohen Teilnehmerzahlen:
- Schule am Bauernhof mit rund 16.000 Schülern
- Qualifikationsverbesserung in der Rinder- und Schweinehaltung mit rund 8.000 Bäuerinnen und Bauern
- Lebensmittelinformation durch Seminarbäuerinnen in Schulen mit rund 6.000 Schülern
- Bildungsveranstaltungen der Landjugend mit rund 3.000 Jugendlichen
Die um die Förderung reduzierten Kurspreise werden jährlich im LFI-Bildungsjournal gegenüber dem vollen Kurspreis gesondert veröffentlicht.
Die Bildungsförderung wird auf Basis der Sonderrichtlinie aus dem Österreichischem Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes gewährt. Bildungsmaßnahmen werden im Wege der Antragstellung zum Großteil zur fachlichen Genehmigung dem BMLFUW vorgelegt und alle vom LFI - beantragten Förderanträge werden vom Land OÖ bewilligt. Diese von EU, Bund und Land finanzierten Förderungen werden wie bei den Landwirten stichprobenweise vom Technischen Prüfdienst der AMA geprüft und unterliegen darüberhinaus weiteren Stichprobenkontrollen durch das BMLFUW und der EU; die Inanspruchnahme wurde bisher stets ohne Beanstandungen als richtliniengemäß bestätigt. Das LFI ist ISO-zertifiziert und ist nach dem Ö. Erwachsenenbildungsgesetz als gemeinnütziger Bildungsträger anerkannt. In dieser Rolle wickelte das LFI in oben aufgezeigter Bildungsperiode auch Bildungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern ab (Naturschutzbildungsprojekte in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landes, Arbeitskreise mit Erzeugergemeinschaften, Bildungsangebote mit Bio Austria, der Landjugend,…); Bildungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern umfassen vom obigen Betrag rund 44%.
Die Bildungsförderung wird auf Basis der Sonderrichtlinie aus dem Österreichischem Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes gewährt. Bildungsmaßnahmen werden im Wege der Antragstellung zum Großteil zur fachlichen Genehmigung dem BMLFUW vorgelegt und alle vom LFI - beantragten Förderanträge werden vom Land OÖ bewilligt. Diese von EU, Bund und Land finanzierten Förderungen werden wie bei den Landwirten stichprobenweise vom Technischen Prüfdienst der AMA geprüft und unterliegen darüberhinaus weiteren Stichprobenkontrollen durch das BMLFUW und der EU; die Inanspruchnahme wurde bisher stets ohne Beanstandungen als richtliniengemäß bestätigt. Das LFI ist ISO-zertifiziert und ist nach dem Ö. Erwachsenenbildungsgesetz als gemeinnütziger Bildungsträger anerkannt. In dieser Rolle wickelte das LFI in oben aufgezeigter Bildungsperiode auch Bildungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern ab (Naturschutzbildungsprojekte in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landes, Arbeitskreise mit Erzeugergemeinschaften, Bildungsangebote mit Bio Austria, der Landjugend,…); Bildungsmaßnahmen mit Kooperationspartnern umfassen vom obigen Betrag rund 44%.
Die Preisgestaltung im LFI wird zudem unter Berücksichtigung der Bildungsförderung jährlich von den zuständigen Gremien der Landwirtschaftskammer beschlossen und wurde auch schon mehrmals im Kontrollausschuss vorgestellt.
Die beim LFI eingegangene Bildungsförderung aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung macht den Bildungsauftrag des LFI der Landwirtschaftskammer erst möglich, preislich vertretbare Bildungsmaßnahmen auf hohem qualitativem Niveau für die Bäuerinnen und Bauern anzubieten.
Die beim LFI eingegangene Bildungsförderung aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung macht den Bildungsauftrag des LFI der Landwirtschaftskammer erst möglich, preislich vertretbare Bildungsmaßnahmen auf hohem qualitativem Niveau für die Bäuerinnen und Bauern anzubieten.
4 Einträge
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