Förderungsvoraussetzungen
Mindestanwesenheitsdauer der einzelnen Teilnehmer von 80%
Die Kosten müssen mind. € 73,-- je Maßnahme betragen.
Förderbare Aufwände
Teilnahmegebühr
Wie hoch wird gefördert
Da die Förderung nach Maßgabe vorhandener Mittel erfolgt und kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht, kann hinsichtlich der Förderhöhe keine Zusage gemacht werden.
Bundesweit festgelegte Qualifizierungsmaßnahmen wie Zertifikatskurse oder Arbeitskreise werden höher gefördert als alle übrigen Bildungsmaßnahmen. Grundsätzlich können nur dann Förderungen ausbezahlt werden, wenn es sich gemäß den Richtlinien um Qualifizierungsmaßnahmen handelt.
Wo ist der Antrag einzureichen
LFI-Kärnten, Schloss Krastowitz, 9020 Klagenfurt
Der Kursbetrag ist zur Gänze im Voraus zu bezahlen, d.h. jegliche Ausgaben seitens des Förderungswerbers bis zur schriftlichen Förderungszusage durch die Förderungsabwicklungsstelle erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung. Nach der Genehmigung erhält der Teilnehmer dann den entsprechenden Förderungsbetrag refundiert.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung
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