In der Regel sind die Förderungen bereits im vorliegenden Kursangebot eingerechnet, sodass Sie nur mehr den um die Förderung verringerten Kursbeitrag zahlen.
Die maximale Föderhöhe beträgt bei Bundesschwerpunkten 83% und bei sonstigen Veranstaltungen 66%. Bitte beachten Sie, das bei geförderten Veranstaltungen eine Mindestanwesenheit von 80% notwendig ist.
Folgender Personenkreis ist prinzipiell förderbar:
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Personen, die mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten befasst sind
- sonstige Förderwerber entsprechend der Förderrichtlinie LE 07-13
