Für den Besuch von sehr vielen Bildungsveranstaltungen werden auch Förderungsmittel der Europäischen Union, des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt. Im Großteil sind dann die Veranstaltungen bereits mit einem geförderten Teilnehmerbetrag ausgewiesen (Veranstalterförderung). Die Förderungsvoraussetzungen sind bundesländerweise unterschiedlich geregelt und können direkt auf den Seiten der Landes-LFI's abgerufen werden. In manchen Bundesländern werden auch spezielle Landesförderungen (Bildungscard, Bildungsbonus, Bildungspass usw.) gewährt.
Förderer: Gefördert aus Mitteln der EUROPÄISCHEN UNION, des Bundes und des Landes Steiermark; Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes Zl.21.200/50-II/00idgF.
Logos EU und BMLFUW
Daneben bieten einige Bundesländer weitere Förderungen (Arbeitsmarkt etc.) oder auch spezielle Bonusvorteile für Stammkunden oder Bildungsgutscheine an (z.B. Burgenland, Oberösterreich). Details finden Sie auf dieser Homepage bei den betreffenden Bundesländer LFI's.
