Bildungsförderung
Bildungsförderungen für den Ländlichen Raum
Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) ist anerkannter Bildungsträger für die Steiermark im BMLFUW.
Im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes LE 07-13 werden zwei Fördermaßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung angeboten:
- die Fördermaßnahme "Berufsbildung und Informationsmaßnahmen" im Schwerpunkt 1 (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft) und
- die Förderungsmaßnahme "Ausbildung und Information" im Schwerpunkt 3 bzw. 4 (Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung bzw. LEADER)
Veranstalterförderung
Alle Veranstaltungen des LFI, die den Förderzielen und Bedingungen entsprechen, können bezuschusst werden. Die Teilnehmer bezahlen nur einen reduzierten Kursbeitrag, weil das LFI für die Gesamtkosten in Vorlage tritt und die Förderungen direkt von der Agrarmarkt Austria ausbezahlt bekommt.
Wer wird gefördert?
Im
Schwerpunkt 1 werden
- BewirtschafterInnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie
- Sonstige Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind und
im
Schwerpunkt 3 werden
- Natürliche Personen, die in den Förderbereichen des Schwerpunkt 3 und 4 als Förderungswerber in Betracht kommen, gefördert.
Sonstige Fördermöglichkeiten
Sie möchten auf einen Blick sehen, welche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung für Ihre geplante Aus- und Weiterbildung bestehen? Sie suchen einen Überblick, in welcher Höhe Förderungen für Kurse, Lehrgänge und Prüfungsgebühren ausbezahlt werden, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und wo und wie Sie darum ansuchen können?
Dann schauen Sie mal rein bei der Datenbank zu Ihrer Weiterbildungsförderung.