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Bildungsförderung

Im "Österreichischen Programm für die Ländliche Entwicklung" mit der Bildungsförderung zur beruflichen Weiterbildung landwirtschaftlicher Betriebsführer, mitarbeitender Familienangehöriger und sonstiger Wirtschaftsakteure läuft die Förderpe

Dabei ist es das Ziel im Richtlinienteil "Berufsbildung", die fachliche Weiterbildung und Höherqualifizierung finanziell zu unterstützen. Es gibt wie schon bisher die Teilnehmer- und die Veranstalterförderung.
 
Veranstalterförderung
 
Das LFI Wien hat als Bildungseinrichtung bei allen geplanten Veranstaltungen die möglichen Förderungen bereits berücksichtigt und die Kursgebühren danach ausgerichtet. Die Förderung wird also vom LFI Wien abgewickelt und kommt direkt den Kursteilnehmern zugute.
 
Teilnehmerförderung
 
Dabei beantragt der Teilnehmer vor Beginn der geplanten Veranstaltung (auch von anderen Bildungsveranstaltern) im Förderreferat der Landwirtschaftskammer Wien den Zuschuss. Im Bildungsbereich werden jene Maßnahmen gefördert, die der Höherqualifizierung der bäuerlichen Menschen und der Verbesserung der wirtschaftlichen Existenz dienen, unter folgenden Voraussetzungen:

 
• der Antrag muss vor der Maßnahme eingereicht werden (keine Rechnung vor Antragstellung)
• es dürfen keine Maßnahmen im Rahmen der schulischen Ausbildung gefördert werden
• Doppelförderung muss dezidiert ausgeschlossen werden können
• die Förderung greift ab Bildungskosten von mindestens 75 €
• der Teilnehmer muss mindestens 80% Anwesenheit nachweisen können.
 
Aus den Mitteln von EU, Bund und Land können für Maßnahmen gemäß den Richtlinien an die berechtigten Personen Zuschüsse bis 66% je nach Maßgabe der Mittel ausbezahlt werden.

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