- Bildungsförderung aus den Mitteln der ländlichen Entwicklung (im Wesentlichen für in der Landwirtschaft tätige Personen)
- Bildungsgeld des Landes „update“ (für die berufliche Höherqualifizierung)
- Zukunftsaktie der AK Tirol (für ausgewählte EDV-Kurse)
Bildungsförderung für alle
Die berufliche und persönliche Qualifikation trägt wesentlich zum Erfolg eines Menschen bei. In Tirol gibt es daher drei wichtige Förderquellen für Aus- und Weiterbildung:
Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung
Ein Schwerpunkt in der aktuellen Förderperiode ist die Ausbildung der ländlichen Bevölkerung. Es zeigt sich immer wieder deutlich, dass nicht unbedingt die Größe des Betriebes ausschlaggebend für das wirtschaftliche Bestehen ist, sondern vielmehr die Persönlichkeiten der Betriebsleiterfamilie und deren Qualifizierungsgrad wichtig für eine nachhaltige Betriebsentwicklung sind. Diese Tatsachen berücksichtigt das Förderprogramm und gewährt Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind (am Hof lebende Familienangehörige und Partner, landwirtschaftliche Lohnarbeiter), eine Förderung bei Absolvierung von ausgewählten Bildungsveranstaltungen. Diese Förderung beträgt im Regelfall maximal 66 % der Nettokosten. Geförderte Bildungsveranstaltungen müssen eine Dauer von mindestens 8 Stunden ausweisen und Nettokosten von mindestens € 75,00 verursachen. Eine weitere Bedingung für den Erhalt der Förderung ist eine 80%ige Anwesenheit.
Nicht nur Landwirte und am Betrieb lebende Personen können um Förderung ansuchen. Auch „Akteure des ländlichen Raumes“ können bei ausgewählten Bildungsveranstaltungen um eine Förderung ansuchen. Ausschlaggebend ist, dass das erworbene Wissen im ländlichen Raum umgesetzt wird. Zur Beantragung einer Förderung muss dieser Personenkreis eine aktive Tätigkeit in einem der Bildungsveranstaltung nahestehenden Sachgebiet nachweisen.
Bildungsgeld update
durch das Land Tirol
Mehr: update-Förderung
