- Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss einer Matura, einer AHS oder BHS aufweisen.
- Personen in Karenz, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen
- Personen über 40 Jahre und Personen ohne abgeschlossene Ausbildung
- Geringfügig Beschäftigte
- Krankenpflegeschüler/innen während ihrer Ausbildung
- Ein-Personen-Unternehmen
Förderung im Rahmen des OÖ Bildungskontos
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
- Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
- Kosten für Fachbücher, Instrumente, Material (soferne keine Kurskosten anfallen)
- Unterkunftskosten (Übernachtung und Frühstück, nur bedingt notwendige Unterkunftskosten im Zusammenhang mit dem speziellen Bildungkonto)
Wie wird gefördert?
Die Anträge sind beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Gewerbe einzubringen.
Auskunft und Beratung
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Adresse: 4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Tel.: +43 (0)732 / 7720-14900
Fax: +43 (0)732 / 7720-211785
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at
Direktion Bildung und Gesellschaft
Adresse: 4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Tel.: +43 (0)732 / 7720-14900
Fax: +43 (0)732 / 7720-211785
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at

