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27.10.2003
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen des LFI NÖ

Anmeldung
Die Anmeldung hat bis zum angeführten Anmeldeschluss, allenfalls bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn zu erfolgen. Die Interessenten werden nach dem Datum der Anmeldung gereiht.
 
Kursbeiträge
Der angegebene Teilnehmerbeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten. Bei geförderten Veranstaltungen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung eine 80%ige Anwesenheit. Bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der volle Teilnehmerbetrag (inkl. Förderbetrag) bezahlt werden.
 
Stornobedingungen
Die Anmeldung kann bis zehn Tage vor Beginn storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb der letzten zehn Tage behält sich das LFI und Land-Impulse die Vorschreibung von 30 % des Teilnehmerbeitrages als Stornogebühr vor. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Veranstaltung wird der gesamte Teilnehmerbeitrag in Rechnung gestellt. Die Nominierung und Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist gerne möglich.
 
Absage von Veranstaltungen
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen die geplante Bildungsveranstaltung abzusagen. In diesem Fall oder bei sonstigen Ausfällen (wie z.B. durch höhere Gewalt o.a.) werden bereits eingezahlte Teilnehmerbeiträge zurückerstattet. Der Veranstalter behält sich weiters Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie ReferentInnen vor. Die TeilnehmerInnen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
 
Haftungen
Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit der vom jeweiligen Referenten geäußerten Ansichten, Thesen, Standpunkte, Rechtsmeinungen etc.
 
Teilnahmebestätigung
Bei Kursen und Seminaren erhalten die TeilnehmerInnen nach mindestens 80%iger Anwesenheit auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
 
Zertifikate
Für längere Ausbildungslehrgänge (Zertifikatslehrgänge) werden Zertifikate, die durch einen Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geregelt sind, für KursteilnehmerInnen ausgestellt und überreicht.
27.10.2003
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