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Teilnehmerförderung

Formblätter

Alle Formblätter finden Sie am Ende dieser Seite unter "Downloads"

Antragstellung

Bei diesen Bildungsmaßnahmen muss der Antrag auf Teilnehmerförderung bereits
VOR Kursbeginn und VOR dem Rechnungs- bzw.- Zahlungsdatum in der Landwirtschaftskammer OÖ (Referat Förderung) einlangen (Eingangsstempel).
 
Die Rechnungslegung über den Kursbeitrag erfolgt durch das LFI der LK OÖ nach Kursbeginn. Nach Abschluss der Bildungsmaßnahme wird nach dem Einlangen der nachzureichenden Unterlagen (Originalrechnung(en), Original-Zahlungsnachweis(e) und Teilnahmebestätigung) der Antrag zur Auszahlung gebracht. Zuschuss bis zu 66 % bzw. 83 % der förderbaren Kosten.

Förderungsvoraussetzungen

. Mindestanwesenheitsdauer der einzelnen Teilnehmer von 80 %
. Die Kosten müssen mind. € 75,- je Maßnahme betragen
. Die besuchte Maßnahme muss förderfähig sein
. Mindestens 8 Unterrichtseinheiten

Wer ist förderbar?

Im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes LE 07-13 werden zwei Förderungsmaßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung angeboten:
  • die Förderungsmaßnahme "Berufsbildung und Informationsmaßnahmen" im Schwerpunkt 1 (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft) und die Förderungsmaßnahme "Ausbildung und Information"
  • im Schwerpunkt 3 bzw. 4 (Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung bzw. LEADER)
 
Im Schwerpunkt 1 werden
  • BewirtschafterInnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie
  • Sonstige Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind 
und im Schwerpunkt 3
  • Natürliche Personen, die in den Förderbereichen des Schwerpunkt 3 und 4 als Förderungswerber in Betracht kommen, gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Da die Förderung nach Maßgabe vorhandener Mittel erfolgt und kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht, kann hinsichtlich der Förderhöhe keine Zusage gemacht werden. Bundesweit festgelegte Qualifizierungsmaßnahmen wie Zertifikatskurse oder Arbeitskreise werden höher gefördert als alle übrigen Bildungsmaßnahmen. Grundsätzlich können nur dann Förderungen ausbezahlt werden, wenn es sich gemäß den Richtlinien um Qualifizierungsmaßnahmen handelt.
Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

Information und Einreichstelle

Landwirtschaftskammer für Oberösterreich
Referat Förderung
Auf der Gugl 3, A-4021 Linz
Telefon: 050/6902-1225, oder -1223
Internet: www.lk-ooe.at
Wenn irgendwie möglich sollen die Orginalanträge per Post an die LK OÖ, Referat Förderung, Auf der Gugl 3, 4021 Linz übermittelt werden.
 
Falls per Post eine zeitgerechte Antragstellung nicht mehr möglich ist, dann den vollständig ausgefüllten und unterfertigten Antrag per Fax an die Nummer 050/6902-91223 übermitteln. Original Antrag verbleibt beim Antragsteller und ist nicht an das Referat Förderung zu übermitteln.

Links zum Thema
  • Agrarnet Bildungsförderung
Downloads zum Thema
  • LK Informationsblatt Teilnehmerforderung
  • Antrag auf Fördermittel (Teilnehmerförderung)
  • Verpflichtungserklarung (Teilnehmerförderung)
  • Antrag auf Zahlung (nach dem Kurs zu stellen!)
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