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Teilnehmerförderung

Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung 2007-2013 Antragsfrist beachten

Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums für die Förderperiode 2007 - 2013 enthält umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Berufsbildung in der Land- und Forstwirtschaft tätigen. So können Kosten für die Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen gefördert werden.

Antragsformulare sind in der Bildungsabteilung der Landwirtschaftskammer, Maria-Cebotari-Str. 5, 5020 Salzburg, Tel. 0662/641248 erhältlich oder können per Download heruntergeladen werden.
 
Der Antrag auf Teilnehmerförderung muss VOR Kursbeginn und VOR dem Rechnungs- bzw. Zahlungsdatum bei der Einreichstelle einlangen (Eingangsstempel).
Anträge die später einlangen können nicht berücksichtigt werden.

 

Fördervoraussetzungen

  • Mindestanwesenheit der einzelnen Teilnehmer von 80 %
  • Die Kosten müssen mind. € 150,- je Maßnahme betragen
  • Die besuchte Maßnahme muss förderfähig sein
  • mindestens 8 Unterrichtseinheiten
 
Förderbare Aufwände
  • Teilnahmegebühr
 

Wie hoch wird gefördert?

Da die Förderung nach Maßgabe vorhandener Mittel erfolgt und kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht, kann hinsichtlich der Förderhöhe keine Zusage gemacht werden. Bundesweit festgelegte Qualifizierungsmaßnahmen wie Zertifikatskurse oder Arbeitskreise werden höher gefördert als alle übrigen Bildungsmaßnahmen.
 
Grundsätzlich können nur dann Förderungen ausbezahlt werden, wenn es sich gemäß den Richtlinien um Qualifizierungsmaßnahmen handelt.

 

Wo ist der Antrag einzureichen?

Bildungsabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg
Maria-Cebotari-Str. 5, 5020 Salzburg
 
Der Antrag muss vor Kursbeginn und vor dem Rechnungs- bzw. Zahlungsdatum einlangen!
 
Salzburger Teilnehmer reichen ausschließlich hier ein. Alle anderen Teilnehmer wenden sich an ihre zuständige Landwirtschaftskammer.

Der Kursbeitrag ist zur Gänze im Voraus zu bezahlen, d.h. jegliche Ausgaben seitens des Förderwerbers bis zur schriftlichen Förderungszusage durch die Abwicklungsstelle erfolgen auf eigene finanzielle Verantwortung. Nach der Genehmigung erhält der Teilnehmer dann den entsprechenden Förderungsbetrag refundiert.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

 

Nähere Informationen

Nähere Informationen erhalten Sie bei Johanna Matzinger, 0662/641248-334 oder im LFI Salzburg unter 0662/641248.
Downloads zum Thema
  • Antrag zur Teilnehmerförderung 2012 (pdf; 172 KB)
Autor.
Johanna Matzinger
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