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30.08.2012
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Teilnehmerförderung

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Logo für TN-Förderung © Markus Mauracher
Die Teilnahmegebühren sind vom / von der Teilnehmer/in zu bezahlen und zur Förderung einzureichen.
Die Bestimmungen der Förderrichtlinie verlangen, dass ein Förderantrag ausnahmslos vor Veranstaltungsbeginn bei der Bewilligenden Stelle eingelangt sein muss und das Datum der einzureichenden Belege jünger als das Eingangsdatum am Förderantrag ist. Als Kriterium gilt der Eingangsstempel der Bewilligenden Stelle auf dem Antragsformular. Entsprechende Antragsformulare liegen bei allen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Tirol auf.
Die Beantragung der Bildungsförderung erfolgt bei der Bewilligenden Stelle der Landwirtschaftskammer Tirol:
 
Landwirtschaftskammer Tirol
Recht und Wirtschaft
Frau Claudia Holzinger
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck
Tel. 05 92 92-1203
Der Eingang des Förderantrages wird bestätigt und über die weitere Vorgehensweise schriftlich informiert. Nach Ende der Bildungsveranstaltung sind vom Antragsteller die Rechnung im Original, ein Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Internet-Umsatzliste bei Onlinebanking) und die Anwesenheitsbestätigungen, ebenfalls im Original, zusammen mit dem unterschriebenen Antrag auf Zahlung an die Bewilligende Stelle zu schicken.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch die AMA.

Da die Teilnehmer/innen die Förderung direkt erhalten, spricht man hier von der sogenannten Teilnehmerförderung.
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Autor.
Tirol Redaktion
30.08.2012
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