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Veranstalterförderung

Das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) ist anerkannte Bildungsträger für Oberösterreich im BMLFUW.
Alle Verantaltungen des LFI, die den Förderungszielen und Bedingungen entsprechen, können bezuschusst werden.
Die Teilnehmer bezahlen nur einen reduzierten Kursbeitrag, weil das LFI für die Gesamtkosten in Vorlage tritt und die Förderungen direkt von der Agrarmarkt Austria ausbezahlt bekommt.

Doppelföderungen sind ausgeschlossen.

Welche Teilnehmer sind förderfähig?

Im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes LE 07-13 werden zwei Förderungsmaßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung angeboten:
  • die Förderungsmaßnahme "Berufsbildung und Informationsmaßnahmen" im Schwerpunkt 1 (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft) und die Förderungsmaßnahme "Ausbildung und Information"
  • im Schwerpunkt 3 bzw. 4 (Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung bzw. LEADER)
 
Im Schwerpunkt 1 werden
  • Bewirtschafter/Innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie
  • Sonstige Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind 
und im Schwerpunkt 3
  • Natürliche Personen, die in den Förderbereichen des Schwerpunkt 3 und 4 als Förderungswerber in Betracht kommen, gefördert.
Im Unterschied zur Teilnehmerförderung brauchen Sie bei diesen Veranstaltungen KEINEN FÖRDERANTRAG stellen. Dies wird durch das LFI erledigt. Förderfähige Personen zahlen den um die Förderung verminderten Kursbeitrag.
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