Veranstalterförderung
Das LFI kann als anerkannter Bildungsträger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Alle Veranstaltungen, die den Förderungszielen und Bedingungen entsprechen, können bezuschusst werden. Die Teilnehmer bezahlen nur einen reduzierten Kursbeitrag, weil das LFI für die Gesamtkosten in Vorlage tritt und die Förderungen direkt vom BMLFUW erhält. Falls bei längeren Veranstaltungen der reduzierte Kursbeitrag mehr als € 150,- beträgt, ist zusätzlich keine weitere Teilnehmerförderung möglich.

