Logo Veranstalterförderung © Markus Mauracher |
Die Bedingung für den Erhalt der Förderung ist der Nachweis einer 80%igen Anwesenheit. Sollte diese Anwesenheit nicht nachgewiesen werden, muss der/die Teilnehmer/in nachträglich den vollen Teilnehmerbeitrag (ohne Förderung) bezahlen.
In diesem Falle spricht man von der Veranstalterförderung. Derartige Bildungsveranstaltungen können nicht nochmals zur Teilnehmerförderung eingereicht werden.
Bei geförderten Veranstaltungen ist die Entsendung einer Ersatzperson nur möglich, wenn diese die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt.




