Grundsätzlich wird unterschieden zwischen den beiden Förderungsarten
- Teilnehmerförderung und
- Veranstalterförderung.
Wer wird gefördert?
- BewirtschafterIn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
- Mitarbeitende/r Familienangehörige/r
- Land- und forstwirtschaftliche/r Lohnarbeiter/in im Bereich der Urproduktion von Betrieben bis zu 5 Fremdarbeitskräften.



