Jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, muss ab 26.11.2013 einen Sachkundeausweis besitzen. © Hubert Köppl |
Sachkundigkeit im Pflanzenschutz
Ab 26.11.2013 braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel verwenden will und ab 26.11.2015 kaufen will, einen eigenen Ausweis.
Aktuelle Rechtslage
Alle Landwirte, die Pflanzenschutzmittel verwenden, dürfen diese Produkte nur ausbringen, wenn sie sachkundig nach dem oö. Bodenschutzgesetz sind. Auch Personen, die nur z.B. Einzelpflanzenbehandlungen mit der Rückenspritze durchführen oder die Pflanzenschutzarbeit ausgelagert haben aber Produkte selbst am Betrieb lagern, müssen sachkundig sein. Seit dem Jahr 2006 ist die Sachkundigkeit auch ein CC-Kontrollparameter.
Sachkundig ist man in Oberösterreich durch eine fachliche Ausbildung (zumindest Fachschulabschluss bzw. Berufsausbildung in den Ausbildungsgebieten Landwirtschaft, Garten-, Feld-, Gemüse-, Wein- oder Obstbau, Abschluss einer ldw. Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft oder Gartenbau). Sachkundig konnte man auch durch den Besuch spezieller Kurse werden. Landwirte ohne fachliche Ausbildung und Geburtsdatum vor dem 1.1.1972 benötigen nach 5-jähriger praktischer Betätigung in der Landwirtschaft einen 8-stündigen Weiterbildungskurs. Landwirte ohne fachliche Ausbildung, die nach diesem Stichtag geboren sind, müssen generell einen 20-stündigen Grundkurs besuchen. Die Termine für diese Kurse finden Sie unten angeführt. Der erfolgreiche Abschluss dieser Kurse berechtigt auch in Zukunft die Beantragung eines Sachkundeausweises. Alle Teilnehmer, die bisher solche Kurse besucht haben, sind im Datenbestand der Landwirtschaftskammer erfasst.
Geplante Neuerungen
- Es wird ab 2013 ein Bescheinigungssystem eingeführt – jeder Anwender muss einen Ausweis beantragen und dieser ist auf 6 Jahre befristet. Für die Beantragung ist es notwendig, einen gültigen Sachkundenachweis vorzulegen (siehe oben). Über die Modalitäten der Antragstellung wird Anfang des Jahres informiert. Die Zusendung des Antrages und die Antragsabgabe wird im Rahmen der MFA-Aktion abgewickelt.
- Die Regelung, dass Pflanzenschutzmittel auch unter Verantwortung von sachkundigen Personen durch verlässliche Arbeitskräfte angewendet werden dürfen, wird es nicht mehr geben. Jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, muss sachkundig sein.
- Ab Ende 2015 können Pflanzenschutzmittel nur mehr mit Bescheinigung erworben werden.
Kleiner und Großer Sachkundenachweis
Wählen Sie rechts oben im INFOCENTER den nächsten Termin und gelangen somit zu allen derzeit geplanten Kursterminen und zur Online-Anmeldung.
Sachkundeausweis
Nähere Informationen zum Sachkundeausweis Pflanzenschutz, sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf Webseite der Landwirtschaftskammer OÖ.
Links zum Thema
Infocenter
- Nächster Termin:
- 10.06.2013 09:00
Großer Sachkundekurs
- 14.06.2013 09:00
Kleiner Sachkundekurs
- Rufseminar
Großer Sachkundekurs - Grünland
- Rufseminar
Großer Sachkundekurs - Ackerbau
5 Einträge
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