Bildungsförderung
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (LE 14-20)
Zahlreiche Bildungsmaßnahmen werden mit der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft“ gemäß der „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014 – 2020“ bezuschusst.
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form einer Veranstalterförderung. Die förderbaren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten Bildungs- und Informationsmaßnahmen zahlen den um die Veranstalterförderung reduzierten Kursbeitrag. Bei diesen Seminaren sind die reduzierten Kursbeiträge als „Kursbeitrag gefördert“ angeführt.
Weitere Infos unter der Telefonnummer 050/6902-1224
Aktuelle Richtlinieninformationen werden unter www.ooe.lko.at angeboten.
Naturschutz-Veranstaltungen (LE 23-27)
Der Kursbeitrag für Naturschutzveranstaltungen ist für alle Teilnehmer:innen im Rahmen der Sonderrichtlinie LE-Projektförderung von Land OÖ und EU gefördert. Es wird ausschließlich der geförderte Kursbeitrag ausgewiesen.
Förderungen für Teilnehmer ohne Landwirtschaftsbezug
Sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen des Allgemeinen oder Speziellen Bildungskontos des Landes OÖ erfüllen, haben Sie Zugang zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich. Änderungen sind daher möglich.